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- Titel: Konsulate und Botschaften!
- Beschreibung: Für die Einladung eines Besuchers aus einem visumpflichtigen Heimatland zu Besuchszwecken verlangt die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Konsulate im Ausland die sogenannte Verpflichtungserklärung. Solche Verpflichtungserklärungen können je nach Region bei den Landratsämtern oder den großen Städten beim Bürgerbüro oder Ordnungsamt beantragt werden. Fragen Sie vorab telefonisch nach. Die Verwaltungsgebühr für eine Verpflichtungserklärung belaufen sich auf ca. 25 EUR. Voraussetzungen für die Verpflichtungserklärung? Persönliches Vorsprache des Gastgebers bei der Behörde. Der Gastgeber muss in der Region polizeilich gemeldet sein. Ausländische Gastgeber müssen einen Aufenthaltstitel haben.
- Kategorie: Dienstleistungen: Übersetzer
- Pagerank: 1
- ID: 2609
- Link Inhaber: Thomas Bezler
- Datum: January 11, 2009 08:27:23 PM
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